Biomassefeuerung

Strom und Wärme aus Biomasse sind wichtige Bausteine für die Energiewende in Baden-Württemberg. Die erneuerbare Energie aus nachhaltiger Biomasse schont fossile Ressourcen, leistet einen Beitrag zum Klimaschutz und schafft regionale Wertschöpfung durch Stoff- und Finanzkreisläufe. Als flexibel steuerbare Energieform ergänzt sie fluktuierende Quellen wie Wind- und Solarenergie. Der Einsatz geeigneter biogener Brennstoffe richtet sich dabei nach regionaler Verfügbarkeit, rechtlichen Vorgaben und den Anforderungen des jeweiligen Anwendungsbereichs. 

Allgemeine Informationen

Wo werden die Brennstoffe eingesetzt?

Bei den Anlagen, in denen feste biogene Brennstoffe eingesetzt werden, handelt es sich um Heizwerke oder Heizkraftwerke.

Was für Einsatzstoffe sind möglich?

Der Ausbau bzw. die Weiterentwicklung der Bioenergie ist im Kontext dezentraler und regelbarer Wärme- und Stromerzeugung eine wichtige Ergänzung zu den fluktuierenden und nicht regelbaren erneuerbaren Energien (Wind, Sonne). Für die Erzeugung von Wärme und Strom aus Biomasse sind verschiedene Einsatzstoffe möglich. Die Auswahl der Einsatzstoffe richtet sich dabei nach Verfügbarkeit, regionalen Gegebenheiten und gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Die wichtigsten sind:

  • Pflanzen und Pflanzenbestandteile und die aus Pflanzen oder Pflanzenbestandteilen hergestellten Energieträger
  • Abfälle und Nebenprodukte (pflanzlicher und tierischer Herkunft) aus Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft und den jeweils nachgelagerten Verarbeitungsbetrieben
  • Restholz aus Betrieben der Holzbe- und -verarbeitung und der Holzwerkstoffindustrie
  • Landschaftspflegegut und Treibgut aus Gewässerpflege, Uferpflege und -reinhaltung
  • Altholz
  • Bioabfälle

Bei der Stromerzeugung nimmt das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf die in der Verordnung über die Erzeugung von Strom aus Biomasse (Biomasseverordnung - BiomasseV) enthaltenen Definitionen für Biomasse Bezug.

Daten und Kriterien

Was ist die Datengrundlage?

Die Datengrundlage umfasst genehmigungspflichtige Biomassefeuerungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung über 1 MW, zu denen der LUBW Emissionserklärungen nach der 11. BImSchV vorliegen und deren Betreiber der Veröffentlichung zugestimmt haben. Bezugsjahr der aktuell ausgewerteten Emissionserklärungen ist 2016. Aus dem Brennstoffeinsatz wurde die im Bezugsjahr erzeugte Brutto-Wärmemenge sowie die vermiedene CO2-Menge berechnet.