Hintergrundinformationen

Wasserkraft gehört mit einem Anteil von 7,6 % an der Bruttostromerzeugung im Jahr 2022 zusammen mit der Windenergie und der Photovoltaik zu den bedeutendsten erneuerbaren Energiequellen in Baden-Württemberg. Die Wasserkraftnutzung kann jedoch aus ökologischer Sicht zu einer erheblichen Beeinträchtigung vieler Fließgewässer führen. Insbesondere bei der Nutzung der sogenannten "kleinen Wasserkraft" (Anlagen bis 1 MW Leistung) können Konflikte mit dem Gewässerschutz oder auch der Fischerei entstehen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verfolgt unter anderem das Ziel, bis zum Jahr 2015 einen guten ökologischen Zustand für alle Oberflächengewässer zu erreichen, soweit nicht erheblich veränderte oder künstliche Wasserkörper betroffen sind. Aufgabe des Landes ist es, beide Zielsetzungen – Ausbau der erneuerbaren Energien einerseits und gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der WRRL andererseits – so weit wie möglich in Einklang zu bringen.

Von 2015 bis 2016 wurde das Potenzial der Wasserkraft an Standorten bis 1 MW für die Einzugsgebiete Neckar, Donau, Hochrhein, Bodensee/Alpenrhein, Main und Oberrhein systematisch untersucht. Die Wasserkraftanlagen am Main, Hoch- und Oberrhein und am schiffbaren Neckar (Bundeswasserstraße Neckar zwischen Plochingen und Mannheim) haben durchweg eine Leistung von mehr als 1 MW. Die Untersuchung wurde vom Büro am Fluss e.V. in Zusammenarbeit mit dem Hydra Institut für angewandte Hydrobiologie und der Fichtner Water & Transportation GmbH in 2015/2016 durchgeführt. Es wurden sowohl die Ausbaupotenziale an bereits für die Wasserkraft genutzten Standorten als auch die Neubaupotenziale an noch nicht genutzten Querbauwerken ermittelt. Gewässer- und fischökologische Belange sind in die Bewertung der einzelnen Standorte eingeflossen, insbesondere die Durchgängigkeit und die Abflussverhältnisse sowie Fischwanderungen und -migrationen.

Als Grundlage für die Potenzialermittlung dienten ökologisch verträgliche Abflüsse gemäß Wasserkrafterlass Baden-Württemberg, die insbesondere die negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung auf den Aspekt der Fischwanderungen und -migrationen vermindern können. Weitere im Zusammenhang mit der Wasserkraft stehende Beeinträchtigungen des Gewässers als Lebensraum für Flora und Fauna können hierdurch jedoch nicht oder nur begrenzt verhindert werden.

Der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Umweltministeriums, des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum und des Wirtschaftsministeriums können weitere Informationen zu den rechtlichen Rahmenbedingungen für Zulassungsverfahren von Wasserkraftanlagen bis 1 MW (kleine Wasserkraft) entnommen werden.

 

Quellen:

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