Solarenergie in Baden-Württemberg
Im Jahr 2011 stammten nur etwa 19 % der Bruttostromerzeugung im Land Baden-Württemberg aus erneuerbaren Energien. Die Photovoltaik hat in Baden-Württemberg Ende 2018 einen Anteil von 9,2 % an der Bruttostromerzeugung erreicht. Im Jahr 2020 stammen bereits 41 % der Bruttostromerzeugung im Land aus erneuerbaren Energien und die Photovoltaik hat einen Anteil von 14,3 % an der Bruttostromerzeugung.
Damit hat die Landesregierung ihr für 2020 gestecktes Ziel, mit PV-Strom 12 % an der Bruttostromerzeugung zu erreichen, geschafft. Auch künftig bietet die Solarenergie neben der Windenergie die größten Ausbaumöglichkeiten. Positive Effekte ergeben sich durch den steigenden Anteil der wirtschaftlichen Nutzung des Solarstroms im eigenen Gebäude (Eigenverbrauch) sowie durch die Entwicklung effektiverer und preiswerter werdender Stromspeicher. Um die wirtschaftliche Nutzung des Daches besser abschätzen zu können, enthält das neue Solardachkataster einen Wirtschaftlichkeitsrechner, mit dem auch geplante oder bereits eingebaute Wärmepumpen, Batteriespeicher oder E-Autos berücksichtigt werden können.
Um das große Potenzial des Solarstroms in Baden-Württemberg weiter auszubauen, wurde im Klimaschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg (Stand: 21.10.2021) eine PV-Pflicht für Neubauten ab Mai 2022 und für Sanierungsmaßnahmen von Dächern ab Januar 2023 eingeführt. Für Neubauten kann das Solardachkataster keine direkte Hilfestellung bieten, allerdings kann es bei der Sanierung bestehender Häuser eine Orientierung für die Eignung und Wirtschaftlichkeit einer PV-Anlage bieten.
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