Potenzialanalyse

Ausgangslage

Zur Umsetzung der Energiewende und zum Erreichen der Klimaschutzziele des Landes muss neben der schwerpunktmäßigen Erschließung des solaren Dachflächenpotenzials auch der Ausbau der Freiflächen-Photovoltaik weiter vorangebracht werden. Von der in Baden-Württemberg bis Ende 2018 insgesamt installierten Photovoltaikleistung von rund 5,8 GW entfallen etwa 8,8 % auf Freiflächenanlagen.

Für Freiflächenanlagen sieht das EEG 2017 als zulässige Flächenkulisse vor allem Konversionsflächen sowie Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken vor. Auf Grundlage der "Freiflächenöffnungsverordnung" (FFÖ-VO), welche auf der im EEG 2017 enthaltenen Länderöffnungsklausel basiert, können bei den bundesweiten Solarausschreibungen auch Gebote auf Acker- und Grünlandflächen in sog. "benachteiligten Gebieten" in Baden-Württemberg bezuschlagt werden (Details s. Kapitel Hintergrundinformationen).

 

Potenzialberechnung

Durch das Inkrafttreten der FFÖ-VO am 7. März 2017 wurde die für Freiflächen-Photovoltaik zur Verfügung stehende Flächenkulisse deutlich erweitert. Dem wurde durch eine im Jahr 2018 durchgeführte Neuberechnung des in Baden-Württemberg vorhandenen PV-Freiflächenpotenzials Rechnung getragen. Bei dieser Potenzialanalyse wurden neben Seitenrandstreifen entlang von Autobahnen und Schienenstrecken sowie Konversionsflächen auch die benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete mit dem nach dem EEG 2017 maßgeblichen Stand von 1986 bzw. 1997 berücksichtigt (s. Kapitel Datengrundlagen).

Diesen nach dem EEG 2017 potenziell für die Bebauung mit PV-Freiflächenanlagen geeigneten Flächen stehen bestimmte Restriktionen entgegen, die die Errichtung von PV-Freiflächenanlagen mit hoher Wahrscheinlichkeit ausschließen (harte Restriktionskriterien) oder aufgrund derer mit bestimmten Einschränkungen oder Auflagen zu rechnen ist (weiche Restriktionskriterien). Beispiele für harte Restriktionskriterien sind u. a. Siedlungs- und Waldflächen, Naturschutzgebiete sowie bestimmte Überschwemmungsgebiete. Weiche Restriktionskriterien sind z. B. Natura 2000- und Landschaftsschutzgebiete. Mit Restriktionen belegte Flächen werden im Weiteren als Restriktionsflächen bezeichnet.

Alle bei der Potenzialberechnung berücksichtigten Flächenarten wurden mit Informationen zu Herkunft und Stand der Daten in einem Kriterienkatalog aufgelistet. Weitere Informationen zur Erstellung und zum Inhalte des Kriterienkatalogs sind im Kapitel Berechnungsmethodik zu finden.

 

Ergebnisse

Als Ergebnis der Potenzialberechnung wurden Flächen identifiziert, die für die Nutzung durch Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet bzw. bedingt geeignet sind. Für jede Fläche werden neben dem Flächentyp (Seitenrandstreifen bzw. Konversionsfläche oder Fläche in benachteiligtem Gebiet) auch die Flächengröße und die durchschnittliche Hangneigung (in Prozent) angegeben.  

Insgesamt sind in Baden-Württemberg knapp 690.000 ha Potenzialfläche vorhanden. Davon wurden ca. 305.000 ha als "bedingt geeignet" eingestuft, d. h. diese Flächen sind auch von einem weichen Restriktionskriterium belegt, liegen also z. B. innerhalb eines Landschaftsschutzgebiets. 3,9 % der vorhandenen Potenzialflächen liegen innerhalb von Seitenrandstreifen oder Konversionsflächen, die restlichen Flächen befinden sich innerhalb von benachteiligten Gebieten.

Im Energieatlas werden die Potenzialflächen in einer Karte dargestellt. Die einzelnen Flächen sind dabei entsprechend ihrer Eignung (geeignet bzw. bedingt geeignet) unterschiedlich eingefärbt. Durch Anklicken einer Fläche können zusätzliche Informationen wie Flächentyp, Flächengröße und Hangneigung abgerufen werden. Im Erweiterten Daten- und Kartenangebot des Energieatlas können die Flächen mit zu anderen Themen vorliegenden Geodaten kombiniert dargestellt werden. Darüber hinaus ist dort auch eine Überlagerung mit den weichen Restriktionsflächen und den benachteiligten Gebieten möglich. Des Weiteren können die ermittelten Potenzialflächen interaktiv in Tabellenform ausgewertet und bei Bedarf als Excel- oder Shape-Datei heruntergeladen werden.

Detaillierte lokale Gegebenheiten, mögliche weitere rechtliche und technische Einschränkungen, Abwägungsentscheidungen sowie ökologische und ökonomische Aspekte können nur im Einzelfall bewertet werden und sind bei einer landesweiten Potenzialanalyse nicht abbildbar. Darüber hinaus sind aus unterschiedlichen Gründen nicht zu allen relevanten Flächenkriterien landesweite, aktuelle und vollständige Daten verfügbar. Daher beruhen die Ergebnisse der Potenzialanalyse und deren kartographische Darstellung teilweise auf Vereinfachungen. Dies gilt insbesondere auch für die Berücksichtigung der benachteiligten Gebiete (s. Kapitel Datengrundlagen).

Die ermittelten Potenziale geben somit einen strategischen Überblick über die Nutzungsmöglichkeiten der Photovoltaik auf Freiflächen. Eine detaillierte Prüfung im Einzelfall können sie nicht ersetzen. Wegen der im Einzelfall zu berücksichtigenden rechtlichen, technischen und infrastrukturbedingten Belange ist eine auch nur annähernd vollständige Ausschöpfung des dargestellten Flächenpotenzials nicht zu erwarten. Weitere Informationen zu den relevanten Flächenkriterien sowie insbesondere zur Datenlage bei den benachteiligten Gebieten sind in den Kapiteln Datengrundlagen und Berechnungsmethodik zu finden.

Weiterlesen im Kapitel "Datengrundlagen"