Datengrundlagen

Bei der Berechnung des PV-Potenzials auf Freiflächen wurden Daten aus den folgenden Quellen verwendet:

Amtliches Topographisch-Kartographisches Informationssystem (ATKIS)

Im ATKIS werden auf Basis standardisierter Objektartenkataloge Geodaten erfasst und vorgehalten, die die Topographie der Erdoberfläche beschreiben. Weitere Informationen zum ATKIS sind u. a. bei der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zu finden.

Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden Daten aus dem Basis-DLM (Digitales Landschaftsmodell) des ATKIS verwendet, um potenziell geeignete Flächen und Restriktionsflächen ermitteln und abbilden zu können. Details zu den verwendeten Daten sind im Kriterienkatalog zu finden. Darüber hinaus wurde das Digitale Geländemodell (DGM) mit einer Auflösung von 5 m verwendet, um die durchschnittliche Hangneigung der ermittelten Potenzialflächen zu berechnen (s. Kapitel Berechnungsmethodik).

 

Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS)

Das ALKIS umfasst die Daten zum Liegenschaftskataster, die früher getrennt im Automatisierten Liegenschaftsbuch (ALB) und der Automatisierten Liegenschaftskarte (ALK) geführt wurden. Im Liegenschaftskataster sind Daten zu allen Flurstücken mit Angaben zu Größe, Nutzung, Eigentümer usw. enthalten. Weitere Informationen zum ALKIS sind u. a. bei der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) zu finden.

Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden Daten des ALKIS verwendet, um einzelne außerhalb zusammenhängender Siedlungsstrukturen liegende Gebäude als Restriktionsflächen berücksichtigen zu können. Details zu den verwendeten Daten finden Sie im Kriterienkatalog. Darüber hinaus wurden die im ALKIS enthaltenen Gemarkungsgrenzen zur ungefähren Abgrenzung der benachteiligten Gebiete herangezogen.

 

Umweltinformationssystem Baden-Württemberg (UIS)

Im UIS Baden-Württemberg werden umfangreiche Umweltdatenbestände aus unterschiedlichen Quellen zusammengeführt, durch Metadaten beschrieben und den Nutzern mit Hilfe von verschiedenen Softwarewerkzeugen erschlossen. Weitere Informationen zum UIS Baden-Württemberg sind u. a. bei der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg zu finden.

Im Rahmen der Potenzialanalyse wurden Daten aus dem UIS Baden-Württemberg verwendet, um potenziell geeignete Flächen und Restriktionsflächen ermitteln und abbilden zu können. Details zu den verwendeten Daten sind im Kriterienkatalog zu finden.

 

Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft

Das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft war das offizielle Veröffentlichungsorgan der Europäischen Gemeinschaft. Am 1. Februar 2003 wurde es durch das Amtsblatt der Europäischen Union abgelöst. Im Amtsblatt wurden alle Rechtsvorschriften der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. Weitere Informationen zum heutigen Amtsblatt der Europäischen Union sind u. a. bei der Bundeszentrale für politische Bildung zu finden.

Für die Begriffsdefinition der benachteiligten landwirtschaftlichen Gebiete wird nach § 3 Nr. 7 EEG 2017 auf die Richtlinie 86/465/EWG des Rates vom 14. Juli 1986 in der Fassung der Entscheidung 97/172/EG (ABl. L 72 vom 13.03.1997, S. 1) Bezug genommen. Die Gebietskulisse ist damit statisch vorgegeben, so dass nachträgliche Änderungen außer Betracht bleiben. Das zugehörige Dokument steht u. a. im EUR-Lex zur Verfügung.

Um die benachteiligten Gebiete bei den für die Potenzialanalyse notwendigen räumlichen Analysen berücksichtigen zu können, wurden die in den entsprechenden Richtlinien in Form von Gemeinde- und Gemarkungsauflistungen enthaltenen Informationen auf die heutige Gemarkungsstruktur übertragen. Zwischenzeitlich erfolgte Eingemeindungen und Änderungen der Gemarkungsnamen und -nummern wurden dabei soweit wie möglich durch Recherchearbeiten nachvollzogen. Eventuelle Änderungen an den Gemarkungsgrenzen konnten nicht berücksichtigt werden.

Gemarkungen, die nicht vollständig innerhalb der benachteiligten Gebiete liegen, konnten bei der Potenzialanalyse nicht berücksichtigt werden, da die dazu notwendige flurstücksscharfe Abgrenzung i.d.R. lediglich in Form von Papierkarten bei der jeweiligen unteren Landwirtschaftsbehörde vorliegt. Gemarkungen, bei denen lediglich die Ortslagefläche vom benachteiligten Gebiet ausgenommen ist, wurden als vollständig benachteiligt eingestuft und dementsprechend bei der Berechnung berücksichtigt.

Die Daten zu den benachteiligten Gebieten werden im Energieatlas sowohl in Kartenform als auch als Shapefile-Download zur Verfügung gestellt. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich dabei um kein amtliches Dokument handelt. Zwar wurde bei der Erstellung höchste Sorgfalt aufgewendet, doch kann für die Richtigkeit keinerlei Haftung übernommen werden. Eine verbindliche und schriftliche Auskunft, welche Flurstücke zur maßgeblichen benachteiligten Gebietskulisse von 1986/1997 gehören, können ausschließlich die jeweils zuständigen unteren Landwirtschaftsbehörden bei den Landratsämtern erteilen.

Weiterlesen im Kapitel "Berechnungsmethodik"