Kommunale Wärmeplanung

Klimaneutralität im Wärmesektor beginnt auf lokaler Ebene: Mit der kommunalen Wärmeplanung entwickeln Städte und Gemeinden maßgeschneiderte Strategien für eine zukunftsfähige Wärmeversorgung. Sie analysieren vorhandene Strukturen, ermitteln Potenziale erneuerbarer Energien und legen konkrete Maßnahmen fest – als Grundlage für eine nachhaltige und effiziente Wärmewende vor Ort.

Der Stand der kommunalen Wärmepläne lässt sich in der Karte auf der Kartenseite ablesen.

Allgemeine Informationen

Wärme macht über 50 % des Energieverbrauchs aus. Der Anteil zur Deckung des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien steigt kontinuierlich.

Mit den kommunalen Wärmeplänen der Städte und Gemeinden Baden-Württembergs soll die Grundlage für eine klimaneutrale Wärmeversorgung gelegt werden. Außerdem soll mit der Wärmewende eine drastische Reduzierung des Wärmebedarfs unserer Gebäude erfolgen.

Da Wärme nicht so leicht transportierbar ist wie Strom, muss der Transformationsprozess zur Verwendung von erneuerbaren Energien unter Berücksichtigung der Gegebenheiten vor Ort gestaltet werden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, lokale Potenziale und Bedarfe präzise zu erfassen. Hier nehmen die Städte und Gemeinden die tragende Rolle ein.

Wer ist verpflichtet eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen?

Im Jahr 2020 verpflichtete das Land als bundesweiter Vorreiter die Stadtkreise und Großen Kreisstädte mit Paragraf 27 des Klimagesetzes Baden-Württemberg dazu, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Dadurch entstanden Wärmepläne für über die Hälfte der Bevölkerung Baden-Württembergs. Zudem wurden insgesamt 543 kleinere Gemeinden bei ihrer freiwilligen Wärmeplanung vom Umweltministerium BW gefördert (511 Gemeinden über das Landesförderprogramm sowie 32 Gemeinden im „Konvoi Lörrach“). Weitere 45 kleinere Gemeinden haben mit Fördermitteln des Bundes eine Wärmeplanung begonnen.

Vorlage zur Einreichung der Energiedaten (Excel) nach dem Verfahren 2023: Excel-Template KlimaG BW 2023 [109 KB; XLSX]

Im Jahr 2024 wurde vom Bund das Wärmeplanungsgesetz erlassen. Dieses Gesetz enthält im Vergleich zu den bisherigen Regelungen im Klimagesetz Baden-Württemberg – bei grundsätzlicher Beibehaltung der Planungslogik und des Planungsablaufs – detailliertere Regelungen für die Wärmeplanung. 
Die Verpflichtung zur Wärmeplanung betrifft nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz seit dem 6. August 2025 nun alle Gemeinden unabhängig von deren Einwohnerzahl, nicht nur die Stadtkreise und Großen Kreisstädte. Für Gemeinden bis zu 100.000 Einwohnern sind die Wärmepläne bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen.

Der Prozess der kommunalen Wärmeplanung führt Potenziale und Bedarf systematisch zusammen. Auf diese Weise lassen sich Einsatzmöglichkeiten der Energiequellen im künftigen Energiesystem definieren und lokal umsetzen. Der Planungsprozess ist damit sowohl datenbasiert als auch strategisch angelegt.

Der aktuelle Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Baden-Württemberg lässt sich in der Karte ablesen. 

Die folgende Tabelle zeigt die aktuellen Gesamtzahlen für Baden-Württemberg:

Tabelle: Kommunale Wärmeplanung Gesamtübersicht Baden-Württemberg (Stand 08.01.2026, * evtl. sind noch Nachforderungen offen/in der Prüfung)

KWP
insgesamt geprüft abgegeben* laufende Planung Stand unbekannt / nicht begonnen
1.101 154 159 295 493

Hier können Sie die Tabelle mit der Übersicht aller Kommunen in Baden-Württemberg und ihrem Status der kommunalen Wärmeplanung herunterladen: Exceltabelle Stand 08.01.2026 [62 KB; XLSX]

Was ist die Wärmeplattform BW?

Die kommunalen Wärmepläne Baden-Württembergs müssen seit Januar 2026 auf der Wärmeplattform BW der LUBW eingereicht werden. Diese ersetzt die bisherige Datenbank bei der KEA BW und bietet als Neuentwicklung der LUBW erweiterte Funktionen für die Gemeinden und Städte bei der Wärmeplanung.

Die Wärmeplattform BW ist die zentrale Datendrehscheibe für die kommunale Wärmeplanung in Baden-Württemberg. Hier laufen alle wichtigen Daten und Prozesse zusammen. Sie soll der Start- und Endpunkt jeder zukünftigen Wärmeplanung, inklusive Fortschreibungen, in Baden-Württemberg sein.

Die Wärmeplattform BW bietet mehrere Funktionen, die wichtigsten sind:

  • Gemeindescharfe Planungsdaten: Die Plattform stellt den Städten und Gemeinden detaillierte Planungsdaten als Download zur Verfügung. Zusätzlich werden die Planungsdaten in der Webanwendung als Karte dargestellt. Dies ermöglicht den Kommunen auch ohne Einsatz einer eigenständigen GIS-Anwendung einen wichtigen ersten Eindruck und kann bei der Öffentlichkeitsarbeit unterstützen.
  • Anzeige der Wärmepläne: Über die Plattform werden die Ergebnisse der Wärmeplanungen hochgeladen. Dazu gehören der Endbericht als PDF, die wichtigsten Energiekenndaten sowie bei der Wärmeplanung nach WPG die kartografisch darzustellenden Ergebnisse in Form von Geodaten/Shapefiles. Der Wärmeplan gilt dann als angezeigt im Sinne von § 27c Absatz 1 KlimaG BW.
  • Automatische Benachrichtigungen: Sobald die erforderlichen Daten hochgeladen sind, werden die zuständigen Regierungspräsidien automatisch über die Wärmeplattform BW benachrichtigt und können dann mit der Prüfung des Wärmeplans beginnen. Sollten Nachbesserungen erforderlich sein oder die Prüfung erfolgreich bestanden worden sein, erhalten die einreichende Stadt oder Gemeinde automatisch eine entsprechende E-Mail-Benachrichtigung über die Plattform.
  • Wärmeplanungen in BW im Überblick: Die zentrale Sammlung liefert den Umweltbehörden in BW wichtige Einblicke in den aktuellen Stand der Wärmeversorgung sowie die lokalen Planungen für eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung im Zieljahr 2040. Im Energieatlas der LUBW werden die wichtigsten Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanungen aufbereitet dargestellt.

Die Wärmeplattform BW vereinfacht somit den Prozess der kommunalen Wärmeplanung und sorgt für eine effiziente und transparente Kommunikation zwischen den beteiligten Parteien. Durch die automatisierte Benachrichtigung und Rückmeldung wird der gesamte Prozess beschleunigt und die Zusammenarbeit verbessert. Zudem hilft die Wärmeplattform BW dem Land BW die Herausforderungen vor Ort zu identifizieren und die Städte und Gemeinden gezielt bei der Umstellung auf eine nachhaltige Wärmeversorgung zu unterstützen.

 

Wie funktioniert die Anmeldung in der Wärmeplattform BW?

Die Nutzer der Wärmeplattform BW sind die Städte und Gemeinden sowie die zuständigen Behörden wie z.B. die Regierungspräsidien.

Die Nutzer der bisherigen KEA-Datenbank wurden in die neue Wärmeplattform BW übertragen. Für den ersten Login verwenden Sie bitte Ihre bereits hinterlegte E-Mail-Adresse oder registrieren Sie sich mit einer neuen E-Mail-Adresse Ihrer Gemeinde. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail, in der Sie dazu aufgefordert werden, ein neues Passwort zu vergeben.

Bei Support-Anfragen können Sie sich an den support-waermeplattform@disy.net wenden. 

 

Einreichen der kommunalen Wärmeplanung nach KLimaG BW Novell 2025

Nach Inkrafttreten des Änderungsgesetzes zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz sind seit dem 6. August 2025 alle Gemeinden verpflichtet eine Wärmeplanung bis spätestens 30. Juni 2028 zu erstellen, auch die Gemeinden und Städte, die bisher noch nicht in den Wärmeplanungsprozess eingestiegen sind.

Die Einreichung der kommunalen Wärmeplane nach WPG bzw. KlimaG BW 2025 erfolgt per Mail an waermeplattform@lubw.bwl.de und wird an die zuständige Prüfstelle weitergeleitet. Die Wärmepläne, die nach den bisherigen landesrechtlichen Regelungen erstellt werden, können bereits als pdf in die Wärmplattform BW hochgeladen werden und die erforderlichen Energiekenndaten können in der Eingabemaske eingegeben werden. Dies betrifft die bisher schon verpflichteten 104 Großen Kreisstädte und Stadtkreise sowie die Gemeinden, die für die kommunale Wärmeplanung Fördergelder des Landes erhalten.

Weitere Gelder für kommunale Wärmeplanungen: Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg

Tabelle: Kommunale Wärmeplanung Übersicht der geförderten Kommunen

Kommunen 9. + 10. Tranche Konvoi
Mahlberg nein
Marbach am Neckar nein
Gaildorf nein
Langenargen nein
Walzbachtal nein
Kappelrodeck nein
Gundelfingen nein
Eggenstein-Leopoldshafen nein
Birkenfeld nein
Brühl nein
Oberndorf a. N. nein
Sachsenheim nein
Steinheim an der Murr nein
Königsbronn nein
Obersulm nein
Oedheim nein
Korntal-Münchingen nein
Brackenheim nein
Murrhardt nein
Sulz a. Neckar nein
Schutterwald nein
Walddorfhäslach nein
Altbach nein
Wildberg nein
Rechberghausen nein
Linkenheim-Hochstetten nein
Lonsee nein
Donzdorf nein
Hohberg nein
Eberbach nein
Korb nein
Löchgau nein
Sinzheim nein
Oberhausen-Rheinhausen nein
Titisee-Neustadt nein
Magstadt nein
Laichingen nein
Eningen nein
Kraichtal nein
Eppelheim nein
Aichwald nein
Baiersbronn nein
Forst (Baden) nein
Schönaich nein

Künzelsau

Ingelfingen

Kupferzell

Waldenburg

Konvoi Künzelsau

Neuffen

Beuren

Kohlberg

Konvoi Neuffen

Bad Friedrichshall

Bad Wimpfen

Gundelsheim

Neuenstadt a.K.

Offenau

Langenbrettach

Hardthausen

Untereisesheim

Konvoi Bad Friedrichshall

Weissach

Weil der Stadt

Heimsheim

Konvoi Weissach

Au

Merzhausen

Wittnau

Konvoi Au

Stühlingen

Eggingen

Wutach

Konvoi Stühlingen

Mönchweiler

Tuningen

Unterkirnach

Konvoi Mönchweiler

Hemmingen

Eberdingen

Schwieberdingen

Konvoi Hemmingen

Eschelbronn

Lobbach

Meckesheim

Spechbach

Gaiberg

Bammental

Konvoi Eschelbronn

Lauda-Königshofen,

Grünsfeld

Boxberg

Großrinderfeld

Königheim

Ahorn (Main-Tauber-Kreis)

Konvoi Lauda-Königshofen

St. Georgen im Schwarzwald

Deißlingen

Niedereschach

Konvoi St. Georgen im Schwarzwald

Tauberbischofsheim

Külsheim

Werbach

Wärmekonvoi Taubertal

Bretzfeld

Neuenstein

Pfedelbach

Zweiflingen

Konvoi Hohenlohe West

Deggenhausertal

Frickingen

Heiligenberg

Konvoi Deggenhausertal

Weinsberg

Eberstadt

Ellhofen

Erlenbach Kr. Heilbronn

Lehrensteinsfeld

Wüstenrot

Löwenstein

Konvoi Weinsberg

Schwaigern

Leingarten

Massenbachhausen

Konvoi Schwaigern

Ortenberg

Durbach

Ohlsbach

Berghaupten

Konvoi Ortenberg

Haslach im Kinzigtal

Steinach

Hofstetten

Mühlenbach

Fischerbach

Konvoi Haslach im Kinzigtal

Vöhrenbach

Furtwangen

Gütenbach

Konvoi Oberes Bregtal

Schlierbach

Uhingen

Albershausen

Konvoi Schlierbach

Weikersheim

Igersheim

Creglingen

Assamstadt (Main-Tauber-Kreis) 

Konvoi Weikersheim

Holzgerlingen

Altdorf

Hildrizhausen

Konvoi Holzgerlingen

Sulzbach an der Murr

Spiegelberg

Großerlach

Konvoi Sulzbach an der Murr

Schöntal

Dörzbach

Krautheim

Mulfingen

Konvoi Jagsttal

GVV Schozach-Bottwartal

Abstatt

Untergruppenbach

Beilstein

Konvoi GVV Schozach-Bottwartal

Lauffen am Neckar

Nordheim

Neckarwestheim

Flein

Talheim

Konvoi Lauffen am Neckar

Kirchardt

Gemmingen

Ittlingen

Siegelsbach

Konvoi Kirchardt

Aichstetten

Aitrach

Tannheim

Konvoi Aichstetten

Güglingen

Pfaffenhofen

Zaberfeld

Cleebronn

Konvoi oberes Zabergäu

Hessigheim

Gemmrigheim

Mundelsheim

Walheim

Konvoi Hessigheim

Heitersheim

Eschbach

Ballrechten-Dottingen

Konvoi Heitersheim

Oberteuringen

Bermatingen

Owingen

Konvoi Oberteuringen

Blaufelden

Gerabronn

Rot am See

Wallhausen

Schrozberg

Konvoi Landkreis Schwäbisch Hall Nord

Neudenau

Jagsthausen

Roigheim

Widdern

Konvoi Neudenau

Blumberg

Geisingen

Immendingen

Konvoi Blumberg

Welzheim

Alfdorf

Kaisersbach

Konvoi Welzheimer Wald

Neuhausen auf den Fildern

Denkendorf

Wolfschlugen

Konvoi Neuhausen auf den Fildern

Dornhan

Dunningen

Zimmern ob Rottweil

Konvoi Dornhan

Gutach im Breisgau

Freiamt

Biederbach

Elzach

Winden im Elztal

Simonswald

Konvoi Elztal und Freiamt

Vellberg

Wolpertshausen

Ilshofen

Frankenhardt

Konvoi Landkreis Schwäbisch Hall Mitte

Aichtal

Waldenbuch

Steinenbronn

Konvoi Aichtal

Satteldorf

Fichtenau

Kreßberg

Stimpfach

Konvoi Landkreis Schwäbisch Hall Ost

Bühlerzell

Fichtenberg

Oberrot

Sulzbach-Laufen

Konvoi Landkreis Schwäbisch Hall Süd

Rosengarten

Braunsbach

Michelbach an der Bilz

Konvoi Landkreis Schwäbisch Hall Süd-West

Mainhardt

Michelfeld

Untermünkheim

Konvoi Landkreis Schwäbisch Hall West

Obrigheim

Haßmersheim

Hüffenhardt

Aglasterhausen

Schwarzach

Neckarzimmern

Konvoi Links des Neckars
Rauenberg nein
Mühlhausen nein
Ketsch nein

Schönau

Heiligkreuzsteinach

Hedddesbach

Wilhelmsfeld

Konvoi Schönau

Schenkenzell

Aichhalden

Eschbronn

Hardt

Lauterbach

Schiltach

Konvoi Schenkenzell

Wo sind weitere Infos zu finden?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.