Potenzialanalyse

Zur Ermittlung des Ausbaupotenzials wurden im Untersuchungsgebiet insgesamt 9.347 Standorte betrachtet. Dabei handelte es sich um 2.134 bereits zur Wasserkrafterzeugung genutzte Standorte, 2.018 Regelungsbauwerke ohne zugeordnete Wasserkraftanlagen sowie 5.286 Sohlenbauwerke mit einem theoretischen Potenzial von mindestens 8 kW (Heimerl, Becker & Reiss 2015/2016). Zur Ermittlung der Wasserkraftpotenziale wurden an fischökologischen Erfordernissen orientierte standardisierte Festlegungen zu ökologischen Abflüssen getroffen, insbesondere anhand des Wasserkrafterlasses Baden-Württemberg. Genaueres zu den entsprechenden Szenarien beschreibt das Kapitel Ökologische Festlegungen. Das mehrstufige Verfahren zur Standortbewertung ist im Kapitel Bewertung dargestellt.

Im Zuge der Potenzialermittlung wurde an 429 Standorten der Neubau einer Wasserkraftanlage erwogen, an 808 Standorten der Ausbau einer vorhandenen Nutzung. An insgesamt 8.111 Standorten wurde aus verschiedenen Gründen (zu geringe Fallhöhe u. a.) kein Potenzial ermittelt. Im Energieatlas wird aus Gründen einer besseren Übersicht in der Darstellung zwischen Aus- und Neubau nicht unterschieden.

Insgesamt lassen sich folgende Aussagen für das Untersuchungsgebiet treffen (Datenstand Juni 2017): Die vorhandene Leistung liegt bei 270 MW, die Jahresarbeit betrug im Jahr 2012 1.036 GWh. Die theoretisch mögliche technische Leistung beträgt 325 MW, die mögliche technische Jahresarbeit 1.304 GWh (5.160 Betriebsstunden/a). Als "technisch-ökonomisch-ökologisch" mögliche Jahresarbeit verbleiben davon bei dem im Energieatlas zu Grunde gelegten Szenario 1.001 GWh.

Insbesondere hinsichtlich der Berücksichtigung ökologischer Belange muss die Eignung eines Standorts für ein Aus- oder Neubauvorhaben im Einzelfall (Genehmigungsverfahren) geprüft werden.

Für Aus- und Neubaupotenziale an Gewässerstrecken in den Einzugsgebieten Hoch- und Oberrhein, die Programmstrecken zur Wiederansiedlung des europäischen Lachses sind, muss bei der Errichtung einer Neuanlage mit erhöhten Anforderungen und Auflagen gerechnet werden, die bei einer Genehmigungsfähigkeit eine erhebliche Rolle spielen und dieser entgegenstehen können oder die das Vorhaben unwirtschaftlich werden lassen.

 

Quellen:

Weiterlesen im Kapitel "Datengrundlagen"