Hintergrundinformationen

Die Karten der Versorgungsgebiete der Strom- und Gas-Verteilnetzbetreiber in Baden-Württemberg sind bunt, denn die Verteilung von Strom und Gas zum Endverbraucher erfolgt in der Regel durch regionale Gesellschaften. Die wesentlichen gesetzlichen Regelungen finden sich im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sowie in der Verordnung über den Zugang zu Stromnetzen (Stromnetzzugangsverordnung StromNZV) und der Verordnung über den Zugang zu Gasnetzen (Gasnetzzugangsverordnung GasNZV).

Die Verteilnetzbetreiber stellen den Betrieb des Netzes sicher. Dazu zählen beispielsweise Wartung, Instandhaltung sowie Um- und Ausbaumaßnahmen. Die Verteilnetzbetreiber sind der Ansprechpartner für die Kunden in ihrem Versorgungsgebiet.

Datenherkunft und Darstellung in der Karte

Die Datengrundlage stammt von einem kommerziellen Anbieter. Aus den auf Hausnummernebene vorliegenden Datensätzen wurden Gebiete mit den dort jeweils zuständigen Netzbetreibern erstellt. Kleinste Einheiten in der Karte bilden die Gemarkungen. Zusammenhängende Gebiete mit demselben Netzbetreiber wurden zusammengefasst und einheitlich eingefärbt. Es gibt einige Gebiete, innerhalb derer eine Grenze der Versorgungsgebiete verschiedener Netzbetreiber verläuft. In diesen Fällen wird jeweils der überwiegende Netzbetreiber als primärer Netzbetreiber genannt, weitere Netzbetreiber werden zusätzlich aufgelistet.

Bei mehreren zusammenhängenden Gemarkungen wurden Gebiete ohne Gasversorgung ermittelt. Diese Gebiete wurden durch Vergleich mit Veröffentlichungen über die Konzessionsgebiete für Gas in Baden-Württemberg plausibilisiert und mit Informationen über Gemeinden ohne Gasversorgung abgeglichen.

Periodische Aktualisierungen der Daten erfolgen auf der Grundlage von Angaben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu den Netzbetriebsgenehmigungen nach § 4 EnWG in Baden-Württemberg.

Weiterlesen im Kapitel "Stromnetze in Baden-Württemberg"