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Floating-Photovoltaik-Anlagen (FPV-Anlagen)

Floating-Photovoltaik-Anlagen sind schwimmende Photovoltaik-Anlagen auf Gewässern. Das §36 Wasserhaushaltsgesetz in Deutschland erlaubt die Errichtung einer FPV-Anlage bisher nur auf künstlichen oder erheblich veränderten Gewässern. Außerdem muss der Abstand zum Ufer 40 m betragen und die Oberfläche des Gewässers darf zu höchstens 15 % bedeckt sein.

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