Bewertung

Zur Ermittlung des Wasserkraftpotenzials an bestehenden Wasserkraftanlagen im Untersuchungsgebiet, sowie an Standorten mit existierenden Regelungs- und Sohlenbauwerken, wurde eine einheitliche Methodik verwendet. Nachfolgend ein Überblick des mehrstufigen Verfahrens (Details vgl. Heimerl, Becker & Reiss 2015/2016):

Bewertungsschritt 1

Bei einer Nettofallhöhe kleiner 0,3 m wurde eine Anlage von der Potenzialberechnung ausgeschlossen. Wasserkraftanlagen sind grundsätzlich bei derartig geringen Fallhöhen technisch und ökonomisch nicht realisierbar. Anschließend wurde das zusätzliche technische Potenzial der Standorte bzw. Anlagen mit einer Nettofallhöhe größer 0,3 m ermittelt. Lag dieses unter 8 kW, wurde der Standort von der weiteren Betrachtung ausgeschlossen. . 

Bewertungsschritt 2

In diesem Schritt wurden anhand von Betriebsstatus und Kraftwerkstyp die zum Ausbau notwendigen Kosten (inkl. Fischaufstiegsanlagen sowie Fischschutz- und Fischabstiegsanlagen) sowie die Mehrerlöse aus zusätzlicher Jahresarbeit abgeschätzt. Alle Standorte mit einer Amortisationszeit von mehr als 35 Jahren wurden nicht weiter betrachtet.

Bewertungsschritt 3

Das technisch-ökonomisch-ökologische Potenzial ermittelten Heimerl, Becker & Reiss für 2 Szenarien (s. Kapitel Ökologische Festlegungen), wobei die Darstellungen im Energieatlas Baden-Württemberg ausschließlich auf Szenario 2 basieren. Zur abschließenden Bewertung der untersuchten Standorte wurde eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vorgenommen, anhand abgeschätzter Stromgestehungskosten und einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von 35 Jahren vorgenommen.

Quellen:

Weiterlesen im Kapitel "Hintergrundinformationen"