Hintergrundinformationen

Eine Energiewende ist ohne Wärmewende nicht möglich. Eine wichtige Schlüsselrolle kommt dabei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu. Die Ermittlung des Wärmebedarfs vor Ort ist hierbei ein notwendiger Schritt zur Entwicklung von Energieeinsparkonzepten.

Das Land Baden-Württemberg hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2050 den Energieverbrauch um 50 % zu senken, den Anteil erneuerbarer Energien auf 80 % zu steigern und die energiebedingten Treibhausgase um 90 % zu verringern (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Energiewende Baden-Württemberg). Eine wichtige Schlüsselrolle kommt dabei der Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden zu. Um die angestrebten Klimaziele erreichen zu können, muss der auf den Gebäudebereich entfallende Anteil des Energiebedarfs deutlich gesenkt und der verbleibende Bedarf weitestgehend durch erneuerbarer Energien gedeckt werden (Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft: Wärmewende als Teil der Energiewende).

Die Energieeinsparverordnung, die für alle beheizten und gekühlten Gebäude gilt und deren letzte Novellierung (EnEV 2014) seit Mai 2014 in Kraft ist, hat zum Ziel, die im Gebäudebestand vorhandenen Energieeinsparpotenziale zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen zu mobilisieren. Die Bestimmung des Wärmebedarfs von Gebäuden ist dabei ein wichtiger Schritt, um Aussagen über deren Einsparpotenziale treffen zu können.

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes verfolgt das Ziel, die effiziente Nutzung von Energie in Baden-Württemberg zu steigern, die dafür notwendigen Technologien weiter auszubauen und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung im Wärmebereich weiter zu verbessern. Das Gesetz gilt für alle am 1. Januar 2009 bereits bestehenden Gebäude. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder den Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 % zu reduzieren.

Mögliche Strategien zur Verbesserung der Wärmeeffizienz in Gebäuden reichen von der Sanierung einzelner Gebäude und/oder ganzer Quartiere, dem Auf- und Ausbau von Wärmenetzen, bis hin zur effizienteren dezentralen Bereitstellung und Nutzung von Ressourcen für die Wärmeerzeugung. Die Ermittlung des Wärmebedarfs vor Ort ist hierbei ein notwendiger erster Schritt zur Entwicklung von Energieeinsparkonzepten.

Der Wärmebedarfsatlas stellt den Wärmebedarf von Wohngebäuden landesweit auf verschiedenen räumlichen Ebenen (vom Baublock bis zum Land) dar. Er wurde mit Hilfe eines automatisierten Berechnungsverfahrens auf Einzelhausebene ermittelt und anschließend aus Gründen des Datenschutzes auf Baublockebene aggregiert. Es lassen sich damit Quartiere identifizieren, die im Falle einer Sanierung lohnende Energieeinspar- und Effizienzpotentiale erbringen könnten.

Als Planungsgrundlage für Sanierungs- und Energieerzeugungskonzepte eignet sich der Wärmebedarfsatlas jedoch nicht. Für konkrete Planungen sind nach wie vor detaillierte Vororterhebungen und -messungen erforderlich. Insbesondere stehen Daten über wärmebedarfsmindernde Maßnahmen an Gebäuden (z.B. Gebäudedämmung), die in der Zeit nach ihrer Errichtung durchgeführt wurden, für die Berechnungen im Wärmebedarfsatlas nicht zur Verfügung.

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