Biogas- und Biomethaneinspeiseanlagen

Biogasanlagen

Seit etwa 2005 fand aufgrund der Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ein starker Marktzuwachs bei der Stromerzeugung durch Biogasanlagen statt. Die derzeit in Baden-Württemberg vorhandenen Biogasanlagen sind überwiegend im Bereich der Landwirtschaft angesiedelt. Dort werden neben Gülle vor allem Mais als Substrate eingesetzt. Die elektrische Leistung der in Baden-Württemberg betriebenen Biogasanlagen beträgt im Mittel ca. 350 kW. Größere Anlagen werden meistens von industriellen Betreibern, Kommunen oder Energieversorgungsunternehmen betrieben.

Aufgrund der Novellierung des EEG in 2014 und der seit Anfang 2015 nach § 11 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) bestehenden Pflicht, häusliche Bioabfälle separat zu erfassen und hochwertig zu verwerten, werden in den nächsten Jahren bei der Erzeugung von Biogas aus Bioabfällen noch Zuwachsraten erwartet. Im landwirtschaftlichen Bereich erscheint hingegen eine Steigerung aus Gründen der Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion und aus Gründen der Biodiversität nur noch in geringem Umfang möglich.

Biomethaneinspeiseanlagen (Biomethananlagen)

In Baden-Württemberg werden derzeit 16 Biogasanlagen betrieben, die das erzeugte Biogas zu Biomethan (Bioerdgas) aufbereiten und in das Netz der allgemeinen Gas Versorgung einspeisen (Stand November 2015). Dies hat den Vorteil, dass die Gasnetze als Speicheranlagen genutzt werden. Zudem entfällt die Notwendigkeit der externen Wärmenutzung wodurch eine hohe Effizienz erreicht wird.

Bioerdgas kann von den Kunden bei ihren Gasversorgungsunternehmen bestellt werden. Über ein Bilanzierungsverfahren wird gewährleistet, dass die durch Kunden bezogene Energiemenge, der in die Gasnetze eingespeisten Menge entspricht. Der Einsatz von Biomethan beispielsweise zur Versorgung eines Wohngebäudes ist daher nicht von einer bestimmten Biogasanlage am Ort abhängig sondern wird über die Einspeisung vieler verschiedener Erzeugungsanlagen in die Netze der allgemeinen Gasversorgung gewährleistet. Nach dem Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie in Baden-Württemberg (EWärmeG) stellt der Einsatz von Biomethan eine Möglichkeit dar, um den Wärmeenergiebedarf von Gebäuden aus regenerativen Energien anteilig (Erfüllungsoption 10 %) zu decken.

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