SuedLink

SuedLink (Bundesbedarfsplan-Vorhaben Nr. 3) wird als Erdkabel realisiert. Gemäß dem Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus (EnLBRÄndG) sind beim Ausbau von Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungen (HGÜ) – wie der SuedLink-Trasse – vorrangig Erdkabel zu verwenden. Dadurch wird die Akzeptanz bei den Bürgern vor Ort erhöht. Die Inbetriebnahme von SuedLink ist für 2025 geplant.

Anfang 2020 hat die Bundesnetzagentur damit begonnen, den verbindlichen, etwa 1.000 m breitenKorridor für jeden der fünf Abschnitte von SuedLink festzulegen.

Im Planfeststellungsverfahren als zweiten Teil des  Planungs- und Genehmigungsverfahrens wird innerhalb des Korridors der grundstücksgenaue Verlauf für die Erdkabel gesucht. Zu Beginn des Verfahrens reichen TenneT und TransnetBW abschnittsweise den Antrag auf Planfeststellungsbeschluss nach § 19 Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) bei der Bundesnetzagentur ein. Der Antrag enthältunter anderem einen ersten möglichen Verlauf für die Erdkabel sowie alternative Trassenverläufe. Im Anschluss können sich im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung Bürgerinnen und Bürger, Träger öffentlicher Belange und Nicht-Regierungsorganisationen an der Trassenfindung beteiligen.

Weitere Informationen finden Sie bei TenneT.

 

Quellen:

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