Netzausbauplanung Übertragungsnetz
Netzentwicklungsplan 2035, Version 2021
Der Netzentwicklungsplan enthält die Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbaumaßnahmen der Übertragungsnetze für die nächsten zehn Jahre und wird im zweijährigen Turnus fortgeschrieben. Er wird in einem zeitaufwändigen Planungsverfahren in mehreren Schritten unter Beteiligung der Bevölkerung festgelegt. Der aktuelle Netzausbauplan (Bundesbedarfsplan) basiert auf den Daten und Prognosen des Netzentwicklungsplans (NEP) 2021 - 2035. Die Bundesnetzagentur hat am 14. Januar 2022 den Netzentwicklungsplan 2021 – 2035 bestätigt. Weitere Informationen zum laufenden Prozess sind bei der BNetzA zu finden.
Länderübergreifende Trassen werden in der sog. Bundesfachplanung durch die Bundesnetzagentur genehmigt. Für Projekte innerhalb Baden-Württembergs wird ein Raumordnungsverfahren mit anschließendem Planfeststellungsverfahren bei den Regierungspräsidien durchgeführt.
Um die Erzeugungsschwerpunkte regenerativer Energien im Norden und Nordosten mit den Stromverbrauchszentren im Süden Deutschlands zu verbinden, werden mehrere leistungsfähige Transitleitungen benötigt. Diese werden als Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsnetze (HGÜ) gebaut. Diese Technologie wird bisher bei der Anbindung von Windparks verwendet. Die Energieübertragung mittels Gleichstrom ist insbesondere bei großen Distanzen aufgrund der im Vergleich zu Wechselstromleitungen geringeren Übertragungsverluste vorteilhaft. Sie dienen insbesondere dem Abtransport des im Norden mit Windenergie erzeugten Stroms in den Süden, wodurch vor allem nach dem endgültigen Ausstieg aus der Kernenergie die dortige Stromversorgung gesichert werden soll. Baden-Württemberg ist in zwei Leitungsvorhaben mit der Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragung (HGÜ)-Technologie eingebunden. Die eine – Ultranet – führt von Osterrath (Nordrhein-Westfalen) nach Philippsburg. Die andere – SuedLink – geht von Brunsbüttel nach Großgartach.
Diese beiden Stromleitungen schaffen mit einer Leistung von insgesamt 4 Gigawatt (GW) die notwendigen Transportkapazitäten für den Strom aus dem Norden. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit in Baden-Württemberg.
Beim Netzentwicklungsplan folgen die Netzbetreiber dem sogenannten NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Verstärkung und Ausbau). Bei der Netzausbauplanung müssen mögliche Umweltauswirkungen frühzeitig berücksichtigt und in einem Umweltbericht dargestellt werden. Auf Grundlage des Netzentwicklungsplans und des Umweltberichts werden die Leitungsbauvorhaben im Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG v. 27. Juli 2013, zuletzt geändert am 2 Juni 2021) gesetzlich festgelegt. Es umfasst 80 energiewirtschaftlich notwendige Leitungsbauvorhaben, 10 davon – zum Teil landesübergreifend – in Baden-Württemberg, die mit der Dreh- bzw. Wechselstromtechnologie umgesetzt werden.
Neben den Vorhaben Ultranet (Vorhaben 2) und SuedLink (Vorhaben 3) sind das:
- Vorhaben 19: (Urberach - Pfungstadt -) Weinheim - Punkt G380 - Altlußheim - Daxlanden
- Vorhaben 20: (Grafenrheinfeld -) Kupferzell - Großgartach
- Vorhaben 21: Daxlanden - Kuppenheim - Bühl - Eichstetten
- Vorhaben 23: Herbertingen – Waldshut/Tiengen mit Abzweig Kreis Konstanz und Abzweig Kreis Beuren
- Vorhaben 24: Punkt Rommelsbach - Herbertingen
- Vorhaben 25: Punkt Wullenstetten - Punkt Niederwangen
- Vorhaben 35: Birkenfeld - Mast 115A (Ötisheim)
- Vorhaben 40: Punkt Neuravensburg - Bundesgrenze (Österreich)
- Vorhaben 68: Höpfingen - Hüffenhardt
- Vorhaben 72: Eichstetten - Bundesgrenze (FR)
Quellen:
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Energiewende Baden-Württemberg: Versorgungssicherheit Folge 4 - Netzausbau
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Bundesnetzagentur: BBPlG, Vorhaben 2: Osterath - Philippsburg (Ultranet)
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Bundesnetzagentur: BBPlG, Vorhaben 3: Brunsbüttel - Großgartach (SuedLink)
Weiterlesen im Kapitel "SuedLink"
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