Sortieren
Wärme
Wärmebedarf
Zurück

Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG)

Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) des Landes verfolgt das Ziel, die effiziente Nutzung von Energie in Baden-Württemberg zu steigern, die dafür notwendigen Technologien weiter auszubauen und die Nachhaltigkeit der Energieversorgung im Wärmebereich weiter zu verbessern. Das Gesetz gilt für alle am 1. Januar 2009 bereits bestehenden Gebäude. Es verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer, beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizanlage mindestens 15 % des jährlichen Wärmeenergiebedarfs durch erneuerbare Energien zu decken oder den Wärmeenergiebedarf um mindestens 15 % zu reduzieren.

Klicken Sie auf einen der Begriffe, der Sie interessiert oder Suchen Sie ihn in der Suche. Das Ergebnis wird dann an dieser Stelle angezeigt. Die Begriffe sind auch im Energieatlas BW verlinkt, so dass Sie jederzeit nachschauen können, was die Begriffe bedeuten.