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Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren (BlmSchG)

Das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) steckt den rechtlichen Rahmen für die Genehmigung von Anlagen ab, von denen Umweltauswirkungen ausgehen können. In einem Genehmigungsverfahren nach dem BImSchG müssen sämtliche Auswirkungen einer Anlage auf die im BImSchG genannten Schutzgüter berücksichtigt und gewürdigt werden. Damit soll zum Schutz von Mensch und Umwelt umfassend sichergestellt werden, dass von der Anlage keine unzumutbaren Auswirkungen auf die Schutzgüter Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser und Atmosphäre, Kultur und sonstige Sachgüter (§ 1 I BImSchG) ausgehen. Auf die Erteilung der Genehmigung besteht ein Rechtsanspruch, wenn die Genehmigungsvoraussetzung erfüllt sind (§ 6 I BImSchG).

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