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Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde im Jahr 2000 ins Leben gerufen und ersetzte das bis dahin geltende Stromeinspeisungsgesetz von 1991. Ziel des EEG 2023 ist, die deutsche Stromversorgung nachhaltig und treibhausgasneutral zu gestalten, indem es den Ausbau erneuerbarer Energien vorantreibt. Bis 2030 sollen mindestens 80 Prozent des deutschen Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. Das Gesetz verpflichtet Netzbetreiber, Strom aus erneuerbaren Anlagen bevorzugt zu verwenden und abzunehmen. Kleine Anlagen (bis 100 kW) erhalten eine feste Einspeisevergütung, während größere Anlagen (über 100 kW) ihren Strom selbst verkaufen müssen und dafür eine Marktprämie bekommen können. Die Zahlungen können angepasst werden, je nachdem, wie sich die Marktpreise entwickeln.

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